Aktuelles
Januar 2021: Neue Fortschreibungen des GKV-Spitzenverbandes | |
In der 12. und 13. Fortschreibung wurden einige Kriterien für Leistungserbringer geändert. Sie treten zum 01.02.2021 bzw. 02.02.2021 in Kraft. Den aktuellen Kriterienkatalog finden Sie im Downloadbereich. Die Versorgungsbereiche 13A und 16B betreffen folgende Änderungen: ![]()
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Dezember 2020: Neue FAQ des GKV-Spitzenverbandes | |
Die neuen FAQ des GKV-Spitzenverbandes können Sie HIER einsehen. ![]()
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August 2020: Überarbeitete FAQ des GKV-SV | |
Der GKV-SV hat das Dokument "Häufig gestellte Fragen" überabeitet, allerdings bleibt die Hörakustik von den Neuerungen unberührt. Die neue Version können Sie HIER sowie im Downloadbereich einsehen. ![]()
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Mai 2020: Neue FAQ des GKV-SV | |
Der GKV-Spitzenverband hat das Dokument "Häufig gestellte Fragen" aktualisiert.Das Dokument können Sie HIER und im Downloadbereich einsehen. ![]()
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Januar 2020: Neue FAQ der DAkkS | |
Neuregelung der zwei Überwachungen im fünfjährigen Präqualifizierungszeitraum Eine der beiden Überwachungen kann künftig auf der Grundlage einer Risikoanalyse, die von der PQ-Stelle durchzuführen und zu dokumentieren ist, in Form einer ausführlichen Dokumentenprüfung inklusive Fotodokumentation erfolgen. Im Rahmen der anderen Überwachung wird eine Betriebsbegehung durchgeführt. Betriebsbegehungen im Zusammenhang mit Präqualifizierungen, Re-Präqualifizierungen sowie anlassbezogenen Begehungen sind von der Neuerung nicht betroffen.
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Januar 2020: 11. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes | |
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln wurden am 09.12.2019 vom GKV-Spitzenverband zum 11. Mal fortgeschrieben und sind ab dem 01.03.2020 zu beachten. ![]()
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Dezember 2019: 10. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes | |
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln wurden am 19.08.2019 vom GKV-Spitzenverband zum 10. Mal fortgeschrieben und sind ab dem 01.02.2020 zu beachten.
Nachstehende Änderungen betreffen auch die Versorgungsbereiche 13A Hörhilfen und 16B Signalanlagen für Gehörlose: 1. Änderungen bei den räumlichen Anforderungen ![]()
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November 2018: Die präQ GmbH ist nach der neuen Gesetzeslage akkreditiert | |
Mit Wirkung zum April 2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Ziel war es, das Niveau aller Präqualifizierungsstellen anzuheben bzw. anzugleichen.
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GKV-Spitzenverband veröffentlicht neuen Kriterienkatalog zur Präqualifizierung ab 01.10.2017 | |
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V wurden vom GKV-Spitzenverband fortgeschrieben und treten ab 01. Oktober 2017 in Kraft.
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Re-Präqualifizierung | |
Seit dem 1. Januar 2011 muss im Hilfsmittelbereich die Eignung eines Hörakustik-Fachgeschäftes zur Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Präqualifizierung nachgewiesen werden. Die Präqualifizierung ist auf fünf Jahre befristet, sodass sich der Betrieb nach diesen fünf Jahren wieder zu präqualifizieren hat. Für alle Betriebe, die sich im Jahr 2011 präqualifizieren ließen, besteht damit ab 2016 die Notwendigkeit der Re-Präqualifizierung. Die wichtigsten Informationen zur Re-Präqualifizierung haben wir für Sie nachstehend zusammengefasst:
Wir werden Sie rechtzeitig nochmals individuell schriftlich auf Ihre Re-Präqualifizierung hinweisen und Ihnen alle Informationen und Antragsunterlagen zusenden.
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GKV-Spitzenverband veröffentlicht neuen Kriterienkatalog zur Präqualifizierung ab 01.09.2015 | |
Der GKV-Spitzenverband hat die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V mit Wirkung zum 1. September 2015 zum fünften Mal fortgeschrieben.
Die neuen Empfehlungen sind ab dem 1. September 2015 anzuwenden und lösen die bisherigen Empfehlungen ab. Die durchgeführten Änderungen sind im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Sämtliche Änderungen können Sie in unserem Download-Bereich nachlesen (die Produktgruppen 13-A Hörhilfen und 16-B Signalanlagen für Gehörlose sind von den Änderungen nicht betroffen). ![]()
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GKV-Spitzenverband veröffentlicht neuen Kriterienkatalog zur Präqualifizierung ab 01.07.2015 | |
Der GKV-Spitzenverband hat die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Juli 2015 zum vierten Mal fortgeschrieben.Sämtliche Änderungen können Sie in unserem Download-Bereich nachlesen. Die neuen Empfehlungen sind ab dem 1. Juli 2015 anzuwenden und lösen die bisherigen Empfehlungen ab. Die durchgeführten Änderungen sind im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Die Änderungen ergeben sich auch aus dem Dokument „Änderungen und Begründungen“. ![]()
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GKV-Spitzenverband veröffentlicht neuen Kriterienkatalog zur Präqualifizierung ab 01.01.2015 | |
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V wurden vom GKV-Spitzenverband fortgeschrieben und treten ab 01. Januar 2015 in Kraft. Sämtliche Änderungen können Sie in unserem Download-Bereich nachlesen. ![]()
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Neuer Betriebsbegehungsbogen für Hörgeräte-PQ | |
Der GKV-Spitzenverband hat ab dem 1. Januar 2014 einen neuen Betriebsbegehungsbogen für die Produktgruppe "Hörhilfen" verabschiedet. Inhaltlich hat sich der Betriebsbegehungsbogen nicht geändert und wurde lediglich um eine Fußnote ergänzt. Für Betriebe, die sich ab dem 1. Januar 2014 präqualifizieren lassen wollen, gilt der neue Bogen. Diesen finden Sie in unserem Download-Bereich. ![]()
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GKV hebt Präqualifizierungsstandards weiter an | |
Um die hohen Qualitätsstandards in der Hörsystemversorgung weiterzuentwickeln und transparent zu halten, hat der GKV-Spitzenverband seine Empfehlung für die Anforderungen an eine funktionsgerechte Herstellung, Angabe und Anpassung von Hilfsmitteln weiter angehoben. Die im § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V beschriebenen Anforderungen an die räumlichen, technischen und fachlichen Voraussetzungen an den Hörakustiker wurden weiter konkretisiert. Die neuen Anforderungen gelten für alle Hörakustik-Betriebe, die sich ab dem 1. Juli 2013 präqualifizieren lassen. ![]()
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GKV Spitzenverband veröffentlicht neuen Kriterienkatalog zur Präqualifizierung | |
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V wurden vom GKV-Spitzenverband fortgeschrieben und treten ab 01. Juli 2013 in Kraft. Anlass der Fortschreibung sind u. a. die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen - insbesondere in den Präqualifizierungsverfahren. So wurden z. B. die allgemeinen Anforderungen bezüglich der Beschäftigung der fachlichen Leitung dahingehend ergänzt, dass ab 01.07.2013 eine schriftliche Selbstverpflichtung erforderlich ist, die sowohl vom Betriebsinhaber (bzw. der juristischen Person) als auch der fachlichen Leitung zu unterzeichnen ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die fachliche Leitung während der üblichen Betriebszeiten erreichbar ist. Die neuen Empfehlungen sind ab dem 1. Juli 2013 anzuwenden und lösen die bisherigen Empfehlungen ab. Sämtliche Änderungen können Sie in unserem Download-Bereich nachlesen.
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Zukunftssicher dank Präqualifizierung - PräQ verzeichnet höchste Quartalszahlen seit Bestehen | |
Im vergangenen Quartal hat PräQ einen noch nie dagewesenen Andrang an Präqualifizierungsgesuchen verzeichnet. Über 500 Hörgeräteakustiker-Betriebe haben sich einer Prüfung unterzogen und so das wichtige Präqualifizierungszertifikat erhalten, um auch in Zukunft mit den Gesetzlichen Krankenkassen problemlos abrechnen zu können. Als bundesweiter Vorreiter im Bereich der Präqualifizierung und eine der ersten vom GKV-Spitzenverband legitimierten Prüfungsgesellschaften, konnte PräQ das erhöhte Antragsaufkommen hervorragend bewältigen. ![]()
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PräQ verzeichnet Rekord bei Hörgeräteakustikern | |
Die PräQ Gesellschaft zur Präqualifizierung mbH hat die 1.000ste Präqualifizierung eines Hörgeräteakustiker-Fachbetriebes erfolgreich durchgeführt. Die PräQ ist bundesweit Vorreiter im Bereich der Präqualifizierung von Hörgeräteakustikern und eine der ersten vom GKV-Spitzenverband gemäß Sozialgesetzbuch legitimierten Gesellschaften, die für das Gesundheitswesen verbindliche Zulassungen erteilen darf. „Wir freuen uns so schnell die 1.000er-Marke durchbrochen zu haben und sind uns unseres Vorbildcharakters im Gesundheitswesen sehr wohl bewusst“, erklärt Daniel Claßen, Geschäftsführer der PräQ. ![]()
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PräQ-Online-Antrag: Noch schneller, noch bequemer, noch einfacher | |
PräQ bietet allen Antragstellern eine noch schnellere, einfachere und bequemere Möglichkeit zur Präqualifizierung an. Ab jetzt können sich alle Antragsteller auch direkt online präqualifizieren und den Antrag per Knopfdruck an PräQ senden. Mehr erfahren Sie unter "Antrag auf Präqualifizierung". 9. Mai 2011 ![]()
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Auskunft nach § 150 GewO reicht aus | |
Der GKV-Spitzenverband teilte auf PräQ-Nachfrage mit, dass zum Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) ausreichend ist. Bisher wurde ausschließlich eine Auskunft nach § 150a GewO anerkannt. 8. März 2011 ![]()
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PräQ wird PQ-Stelle! | |
Der GKV-Spitzenverband teilte mit Schreiben vom 10. Januar 2011 PräQ mit, dass er nach Prüfung des Antrags inkl. der Antragsunterlagen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die für die Benennung erforderlichen Anforderungen erfüllt sind. PräQ wird nun auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Rahmen der Erstveröffentlichung als Präqualifizierungsstelle benannt. 10. Januar 2011 ![]()
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PQ-Kriterien und Betriebsbegehungsbogen verabschiedet | |
Der GKV-Spitzenverband hat uns nun die Präqualifizierungskriterien mitgeteilt. Sie erhalten die Kriterien für die Hörgeräteakustiker in der Tabelle unter der Rubrik „Produktgruppe 13 (Hörhilfen)“. ![]()
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GKV-Spitzenverband informiert über Übergangsregelungen | |
Seit dem 1. Juli 2010 sollte die Präqualifizierung das bisherige Zulassungsverfahren und die Abgabeberechtigung ablösen. Da immer noch bestimmte Fragen zum Präqualifizierungsverfahren nicht geklärt sind, können sich aber derzeit noch keine Leistungserbringer präqualifizieren. ![]()
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