Aktuelles
Januar 2020: 11. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes |
Die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln wurden am 09.12.2019 vom GKV-Spitzenverband zum 11. Mal fortgeschrieben und sind ab dem 01.03.2020 zu beachten.
Nachstehende Änderung betrifft auch die Versorgungsbereiche 13A Hörhilfen:
1. Änderungen bei den räumlichen Anforderungen
Wegfall der Anforderung "Akustisch und optisch abgegrenzter Bereich/Raum zur Beratung und Anpassung mit Sitzgelegenheit.
In der Praxis bedeutet dies, dass Anpassräume ganz oder teilweise verglast sein dürfen.
Sämtliche Änderungen sind auch in unserem Download-Bereich udn auf der Website des GKV nachzulesen.
© PräQ Gesellschaft zur Präqualifizierung mbH