November 2021

14. Fortschreibung des GKV-SV

Der GKV-Spitzenverband hat die 14. Fortschreibung der Empfehlungen beschlossen, die am 01.01.2022 in Kraft treten. Die Änderungen können Sie unter dem Reiter “Informationen” einsehen.

Die Hörakustik und Augenoptik betreffen folgende Änderungen:

Änderung:
Ergänzung der Anforderung “Fotodokumentation” um eine Videodokumentation:
Die Anforderung “Fotodokumentation” wird wie folgt ergänzt: “Foto- und ggf. Videodokumentation”.

Begründung:
Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die räumliche und sachliche Ausstattung wird eine Fotodokumentation gefordert. Mit einem Video lässt sich die Erfüllung einiger Anforderungen mit geringerem Aufwand als mit Fotos nachweisen.

Änderung:
Ergänzung der Anforderung “Eigenerklärung”:
Im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens müssen vom Leistungserbringer diverse Eigenerklärungen vorgelegt werden. Es wird klargestellt, dass diese mit rechtsgültiger Unterschrift und aktuellem Datum zu versehen sind.

Begründung:
Es handelt sich um eine Konkretisierung, da diverse Eigenerklärungen juristisch nicht gülltig waren.