Wir bieten Ihnen ein transparentes und zügiges Verfahren zur Präqualifizierung. Anträge werden in der Regel noch tagesgleich bearbeitet und Termine für Betriebsbegehungen können aufgrund unseres bundesweiten Netzes an Begehungspersonal flexibel und zeitnah vereinbart werden.
Der GKV-Spitzenverband formuliert gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln, der Kriterienkatalog zählt die konkreten Anforderungen und Nachweise auf, die von den Leistungserbringern zu erfüllen sind.
Dazu zählen:Als akkreditierte Präqualifizierungsstelle muss die präQ gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung zur Bereitstellung von Präqualifizierungstätigkeiten für ihre Kunden haben. Eine gültige Präqualifizierungsvereinbarung kommt zustande, wenn die präQ dem Kunden eine Auftragsbestätigung zustellt. Die Beauftragung umfasst neben der Überprüfung der Voraussetzungen zur Aufnahme in das Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes auch regelmäßige Überwachungen. Wir senden Ihnen gerne eine Aufstellung mit den einzureichenden Unterlagen gemäß Kriterienkatalog des GKV-Spitzenvereins zu.
Gemäß § 126 Absatz 1a SGB V sind zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung Überwachungen vorgeschrieben und regelmäßig durchzuführen. Die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS schreibt zweimalige Überwachungen innerhalb des fünfjährigen Präqualifizierungszeitraums beim Leistungserbringer vor. Die erste Überwachungsmaßnahme findet nach ca. 20 Monaten ab Präqualifizierungsbeginn statt, die zweite folgt nach weiteren ca. 20 Monaten.
Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig im Voraus, wann Überwachungen anstehen und schicken Ihnen entsprechende Unterlagen und Informationen zu.
Das Zertifikat hat eine Laufzeit von höchstens 5 Jahren.
nach weiteren ca. 20 Monaten zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung
nach ca. 20 Monaten zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung
Im Rahmen der Überwachungen werden Unterlagen geprüft und/oder Betriebsbegehungen durchgeführt. Sollten Abweichungen festgestellt werden, können Sie diese innerhalb einer angemessenen Frist korrigieren. Die Leitung entscheidet auf der Grundlage der Bewertung über die Aufrechterhaltung der Präqualifizierung.
Sie können unten das Antragsformular für Neukunden direkt ausfüllen oder im Downloadbereich herunterladen. Sie können sich auch über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen und wir schicken Ihnen alle relevanten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post zu. Sobald der Antrag eingetroffen ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Um Ihnen eine lückenlose Abrechnungsgrundlage zu ermöglichen, informieren wir Sie einige Monate vor Ablauf der fünfjährigen Laufzeit Ihrer Präqualifizierung und lassen ihnen alle relevanten Unterlagen für die Re-Präqualifizierung zukommen. Sie finden den Antrag auf Re-Präqualifizierung im internen Kundenbereich und uns die benötigten Unterlagen im Upload-Bereich hochladen oder uns per E-Mail, Fax oder Post zuschicken.
Da es sich nach Ablauf der 5 Jahre um ein neues Präqualifizierungsverfahren handelt, sind die in den Empfehlungen nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V genannten Anforderungen erneut vollumfänglich nachzuweisen. Eigenerklärungen von Leistungserbringern über die weitere Gültigkeit von im Rahmen der Erstpräqualifizierung vorgelegten Dokumente sind nicht zulässig.
Der Link unten führt Sie in den internen Kundenbereich und unter “Download” finden Sie den entsprechenden Antrag.
Sie sind umgezogen, die fachliche Leitung hat sich geändert oder Sie möchten umfirmieren? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn sich tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse ändern.
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands schreiben vor, dass maßgebliche Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei der Erteilung einer Bestätigung vorgelegen haben, der Präqualifizierungsstelle durch den präqualifizierten Leistungserbringer unverzüglich anzuzeigen sind. Der Leistungserbringer hat den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V weiterhin erfüllt werden.
Sie haben eine gültige Präqualifizierung, möchten aber Ihre Präqualifizierungsstelle wechseln?
Möchten Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihrer Präqualifizierung zu uns wechseln, bitten wir Sie den Online-Antrag auszufüllen oder den Antrag im Downloadbereich zu verwenden und uns gemeinsam mit dem derzeit gültigen Präqualifizierungszertifikat zu schicken. Sobald uns das Antragsformular vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Qualität und Serviceorientierung haben bei der präQ Priorität. Wir haben stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und führen Sie schnell und kompetent durch das PQ-Verfahren. Auch verfügen wir über ein dichtes, bundesweites Netz an Betriebsbegeherinnen und Betriebsbegehern, sodass wir eine flexible Termingestaltung garantieren können. Unsere Preise sind transparent, versteckte Kosten fallen keine an.
Neben der Grundgebühr entfallen 0,30 €/km, 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer.
Betriebsbegehungen entfallen bei Leistungserbringern, die nur für den Scope 6 (Versorgungsbereiche 16B, 25B15, 25C15, 25D15, 25F15) präqualifiziert werden.
Für den 5-jährigen Präqualifizierungszeitraum fallen jährlich in einem begehungspflichtigen Versorgungsbereich ca. 275,00€ bis 325,00€ an (Präqualifizierung inklusive Betriebsbegehung, 2 Überwachungen inklusive einer Betriebsbegehung und einer Dokumentenprüfung mit Fotodokumentation bzw. zwei Betriebsbegehungen) zuzüglich Reisekosten.