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Zum 15. Mai 2024 tritt die 17. Fortschreibung der Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Kraft.
+ MEHR LESENZum 10. Oktober 2023 tritt die 16. Fortschreibung der Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Kraft.
+ MEHR LESENSie können die überarbeiteten FAQ des GKV-Spitzenverbands im Änderungsmodus unter dem Reiter Informationen und HIER einsehen.
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