Oktober 2023

16. Fortschreibung des GKV-SV

Zum 10. Oktober 2023 tritt die 16. Fortschreibung der Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Kraft.

Die neuen Empfehlungen sind ab dem 10. Oktober 2023 anzuwenden und lösen die bisherigen Empfehlungen ab.

Die Änderungen betreffen nicht die Versorgungsbereiche im Bereich der Hör- und Sehhilfen.

HIER gelangen Sie zu den Eignungskriterien auf der Website des GKV-SV.